Hundeführschein nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG)

Die nächste praktische Hundeführscheinprüfung findet am 26.09.2018 um 18.30 Uhr statt.

Anmeldungen bitte bis zum 18.09.2018!


 

Seit Juli 2013 müssen Sie in Niedersachsen einen Hundeführerschein ablegen, wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten oder dies bereits getan haben. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Größe oder der Rasse Ihres Hundes. Der Hundeführschein als Sachkundenachweis berechtigt sie zur Hundehaltung. Mit diesem Sachkundenachweis sollen die Hundehalter zeigen, dass sie ihren Hund immer im Griff haben und ihn sicher und rücksichtsvoll in der Öffentlichkeit führen können.

 

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

 

Der theoretische Hundeführschein muss vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden und bei der Anmeldung des Hundes dem Ordnungsamt nachgewiesen werden.

 

Die Hundeschule Familien-Tiere arbeitet beim Hundeführerschein mit der behördlich anerkannten Prüferin Anja Zalfen zusammen. Hier können Sie die theoretische Prüfung nach vorheriger Anmeldung ablegen.

 

Die praktische Prüfung können Sie innerhalb eines Jahres machen und das Zertifikat dem Ordnungsamt Ihrer Stadt einreichen.  

 

Die Prüfung können Sie in der Hundeschule Familien-Tiere ablegen. In unseren Grundkursen bereiten wir Sie gerne auf diese praktische Prüfung vor.

 

Gerne stehen wir auch für Fragen zum Hundeführschein zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.